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Tätigkeitsfelder

Immobiliengeschäfte und deren Finanzierung

Der Kauf der eigenen Immobilie ist häufig die größte Investition im Leben der Menschen. In der Regel müssen erhebliche Beträge ersparten Vermögens eingesetzt oder Darlehen zur Finanzierung des Kaufpreises aufgenommen werden. Immobilienkaufverträge sind vielfältig und insbesondere in ihrer Gestaltung abhängig vom Kaufobjekt: Sie betreffen etwa den Erwerb eines Bauplatzes, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder auch eines Erbbaurechts. Die Besonderheiten des Kaufgegenstandes wirken sich hierbei auch auf die Gestaltung des Vertrages aus. Zur Erleichterung dieser häufig komplexen Abläufe und zur Vermeidung von Risiken hat der Gesetzgeber die Mitwirkung des Notars vorgesehen, damit alle Vertragsbeteiligten sachkundige und neutrale Beratung und eine professionelle Abwicklung des Immobilienkaufvertrags erhalten. 

Gerne stehen mein Team und ich Ihnen im Vorfeld der Beurkundung eines notariellen Kaufvertrags beratend zur Seite und unterstützen Sie bei der späteren Abwicklung. Wir begleiten Sie von der Erstbesprechung über die Anfertigung eines notariellen Kaufvertrags, der Beurkundung bis hin zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch und kümmern uns um die formellen Schritte auf dem rechtlich sicheren Weg in Ihre Immobilie.

Erben und Vererben

Die Verteilung des eigenen Vermögens stellt für die meisten Menschen eine Entscheidung von großer Tragweite dar; gleichzeitig ist es häufig eine große Überwindung, sich mit dem Gedanken an den eigenen Tod auseinanderzusetzen. Ich stehe Ihnen für sämtliche erbrechtlichen Fragen als kompetente und speziell geschulte Ansprechpartnerin zur Verfügung, erläutere Ihnen Vor- und Nachteile bestimmter rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (Testament oder Erbvertrag) und sorge dafür, dass Ihr letzter Willen im Zentralen Testamentsregister registriert wird und nach Ihrem Tod auch seine rechtliche Wirkung entfaltet. Denn bei notariellen Verfügungen von Todes wegen sieht der Gesetzgeber ein spezielles „Programm“ vor, das dafür sorgt, dass Ihre Urkunde den Weg zum Nachlassgericht und somit auch zu den von Ihnen bedachten Personen findet.

Schenken und vorweggenommene Erbfolge

Durch die sogenannte vorweggenommene Erbfolge kann bereits zu Lebzeiten die Nachfolge in bestimmte Vermögensgegenstände festgelegt und geregelt werden, das Erbe wird bereits unter Lebenden verteilt, man „gibt mit warmer Hand“. Beispiele in der Praxis sind zahlreich und vielschichtig. Bedenken sollten Sie hierbei aber stets, dass ein Geschenk nicht einfach rückgängig gemacht werden kann! Die Absicherung des Übergebers sollte stets ein zentrales Anliegen sein und in einem individuellen Beratungsgespräch gemeinsam erörtert werden. Manchmal kann es sich empfehlen, das eigene Vermögen erst nach dem eigenen Tod zu verteilen. Eine pauschale Beratung ist hier kaum möglich. In einem persönlichen Gespräch berate ich Sie über mögliche Gestaltungsoptionen und deren Vor- und Nachteile.

Gesellschaftsrecht

Die Gründung oder Führung eines Unternehmens bringt neben wirtschaftlichen auch viele rechtliche Herausforderungen mit sich. Gerne stehe ich Ihnen bei der Planung und Gründung Ihres Unternehmens zur Seite. Auch bei bestehenden Unternehmen sind wir Ihnen gerne behilflich, etwa bei Umstrukturierungen, Unternehmensnachfolge, Umwandlungen oder Veräußerungen eines Betriebs. Kommen Sie auf uns zu!

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Plötzliche oder altersbedingte Krankheiten oder Unfälle führen in der Praxis häufig nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung. Krankheit und Unfall können auch zur Folge haben, dass die eigenen persönlichen Angelegenheiten (rechtlich) nicht mehr selbstständig geregelt werden können und der Betroffene auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist. 

 Verwandte oder der Lebensgefährte können in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen und individuell zu entscheiden, welche Regelung im konkreten Fall sinnvoll ist. 

 Gerne berate ich Sie über Unterschiede sowie Vor- und Nachteile von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Vereinbaren Sie hierzu einen individuellen Besprechungstermin.

Ehe, Partnerschaft und Familie

Die Begründung einer Ehe oder Lebensgemeinschaft zählt zu den wichtigsten persönlichen Entscheidungen eines Menschen. Das gemeinsame Leben wirft eine Vielzahl rechtlicher Fragen auf, für die sich häufig eine individuelle Regelung empfiehlt. Zahlreiche Probleme im Fall einer Trennung (Verteilung des gemeinsamen Vermögens, Absicherung im Alter) lassen sich im Vorfeld durch die richtige vertragliche Regelung vermeiden. Gerne berate ich Sie individuell hinsichtlich eines Ehe- oder Partnerschaftsvertrags. 

Auch in Bezug auf das Verhältnis zwischen  Eltern und Kindern, einschließlich Fragen zur Adoption sind wir der richtige Ansprechpartner: Wir helfen Ihnen gern!

Unterschrifts- und Abschriftsbeglaubigungen, Registeranmeldungen

Oftmals werden Kopien oder Abschriften im Rechtsverkehr nur anerkannt, wenn sie notariell beglaubigt sind, denn hierdurch wird die exakte Übereinstimmung mit dem Original bescheinigt und die Kopie kann das Original gleichwertig ersetzen. Daneben stehe ich Ihnen zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift unter verschiedene Dokumente zur Verfügung, um die Authentizität und Urheberschaft des Unterschreibenden zu bescheinigen. Notarielle Beglaubigungen sind dabei regelmäßig erforderlich, wenn eine Eintragung in ein öffentliches Register (Grundbuch, Handels- und Vereinsregister) notwendig ist.